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Struktur der Hans Hermann Voss-Stiftung

Hans Hermann Voss selbst hat der Stiftung von Anfang an eine rein funktionale Struktur gegeben. Im Vordergrund sollten die Stiftungszwecke und eine entsprechende Verwendung der verfügbaren Mittel nach ökonomischen Gesichtspunkten stehen. Verwaltungs- und Nebenkosten sollten so gering wie möglich ausfallen.

Das Stiftungskuratorium mit maximal 5 Mitgliedern ist das Entscheidungs- und Aufsichtsgremium. Alle Fördermaßnahmen werden durch das Kuratorium entschieden. Darüber hinaus werden in diesem Gremium auch die Richtlinien der Stiftungsarbeit festgelegt. Neue Kuratoriumsmitglieder werden durch die vorhandenen Kuratoriumsmitglieder berufen. Das Kuratorium entscheidet auch über die Besetzung des Stiftungsvorstandes.

Die laufenden Geschäfte werden vom Stiftungsvorstand geführt. Zum Stiftungsvorstand können ein oder zwei Personen berufen werden. Ein kleines Team von Mitarbeiter(inne)n erledigt das Tagesgeschäft.

 

Was haben die Hans Hermann Voss-Stiftung und die Unternehmensgruppe VOSS miteinander zu tun?

Beide tragen zwar denselben Namen, arbeiten aber völlig unabhängig voneinander. Auch das Finanzamt achtet streng darauf, dass diese deutliche Trennung stets gewahrt bleibt. Weder darf die Stiftung Fördermaßnahmen zugunsten des Unternehmens VOSS durchführen, noch darf es eine finanzielle Abhängigkeit der Stiftung vom Unternehmen geben. Das bedeutet, dass unmittelbar aus den Unternehmen der VOSS Gruppe keine Gelder in Fördermaßnahmen der Stiftung fließen.
Die Hans Hermann Voss-Stiftung erhält allerdings als Miteigentümerin der VOSS Gruppe Ausschüttungen aus etwaigen Gewinnen.