Gemeinnützigkeit

Einen Antrag auf Förderung eines Projektes können juristische Personen (z.B. Vereine) stellen, die die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt nachweisen können. Zudem können Körperschaften des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen) gefördert werden, falls diese die erhaltenen Mittel ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke verwenden.

Stiftungszwecke

Das geplante Vorhaben muss einem unserer Stiftungszwecke zugeordnet werden können. Die heutigen Stiftungszwecke wurden 2006 festgelegt und sind unter Förderschwerpunkte ausführlicher beschrieben.